Ausbildung - Tauchen
"Jeder Rettungsschwimmer ein Rettungstaucher"
Unserem Leitspruch "Jeder Rettungsschwimmer ein Rettungstaucher" folgend, bilden wir unsere Rettungsschwimmer durch eigene ÖWR-Tauchlehrer zu Rettungstauchern aus.
Bevor der Kurs begonnen werden kann, muss jeder Kurskandidat eine Reihe von Vorbedingungen erfüllen. Er muss aktiv in einer der Abteilungen mitarbeiten und den Schnorchelschein II absolviert haben. Außerdem muss er den Retterschein positiv abgeschlossen haben.
Die Ausbildung zum ÖWR Rettungstaucher (ÖWR Taucher *) nimmt ungefähr ein halbes Jahr in Anspruch. In etwa zehn Abendmodulen erlernen die Taucher das umfangreiche theoretische Wissen und schließen den Theorieteil mit einer schriftlichen und einer kommissionellen mündlichen Prüfung ab. Erst wer diese Hürde überspringt kann mit dem Kurs weitermachen. Eine tauchsportärztliche Untersuchung ebnet dann den Weg für die praktische Ausbildung. Die beginnt mit Geräteübungen im Hallenbad. Dann folgt ein weiterer Prüfungsteil. Die so genannten ABC-Prüfungen. Die werden im Freigewässer abgelegt. Erst nachdem auch diese Hürde übersprungen wurde, darf man von einem Tauchlehrer begleitet und geführt mit dem Tauchgerät am Rücken den ersten Tauchgang machen. Dann beginnt die Zeit in der zweimal pro Woche getaucht wird. Nach einer Zeit der Unterwassergewöhnung und erst, wenn sicheres Hantieren mit der Ausrüstung und eine exakte Tarierung beherrscht werden, erst dann werden mit leichten Unterwasseraufgaben die Prüfungstauchgänge eingeleitet.
In unserem Regelwerk (den ÖWR Tauchrichtlinien) haben wir eine Mindestanzahl an Tauchgängen und eine minimale Unterwasserzeit festgelegt. Wenn alle Prüfungstauchgänge positiv abgelegt wurden, hat man die erste Stufe der Tauchausbildung abgeschlossen.
Warum wir keine kürzeren Ausbildungszeiten haben?
Weil für uns die Sicherheit in der Ausbildung den höchsten Stellenwert hat.
Wann kommen die Taucher der Österreichischen Wasserrettung zum Einsatz?
Wir werden eingesetzt, wenn Sachgüter gesucht und anschließend geborgen werden sollen. Auch bei technischen Hilfeleistungen, wo unter Wasser gearbeitet werden soll, werden wir angefordert (Hochwassereinsätze). Bei gesunkenen Booten oder wenn im Wasser verunglückte Menschen gesucht werden müssen.
Können Sporttaucher auch Wasserrettungstaucher werden?
Nicht direkt. Wir haben bisher nur mit einer Organisation ein Abkommen. CMAS brevetierte Taucher können einen Cross-Over machen. Diese Taucher müssen eine theoretische Prüfung in Richtlinien und Einsatzwesen ablegen und zwei Prüfungstauchgänge absolvieren.
Anders als bei kommerziell ausgebildeten Tauchern, ist bei der ÖWR das Tauchen Mittel zum Zweck. Das Anwenden von Suchmethoden und die natürliche Orientierung unter Wasser, das Beherrschen der Ausrüstungsteile auch bei Nullsicht wird jedem ÖWR-Taucher abverlangt.
Ausbildungsstufen
Folgende Ausbildungsstufen im Bereich der Tauchausbildung werden bei der Österreichischen Wasserrettung angeboten:
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Jugendtauchschein Vorbedingungen: Teilnahmeberechtigt sind Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr, die Absolventen des Schnorchelscheines 2. Stufe sind. Vor der Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen haben die Kandidaten einen Übungsumfang von mindestens 4 Tauchgängen (davon zwei im begrenzten Wasserbereich und zwei im Freigewässer zwischen 10 und 12 m) im Ausmaß von 1,5 Pressluftstunden zu erbringen. |
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ÖWR Taucher * Vorbedingungen: Teilnahmeberechtigt sind Absolventen des Schnorchelscheines 2. Stufe, welche im Besitz des Retterscheines sind, einen Nachweis über 16 Stunden Erste-Hilfe-Ausbildung vorlegen können und aktiv im ÖWR-Einsatzdienst mitwirken. Vor der Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen haben die Kandidaten einen Übungsumfang von mindestens 10 Tauchgängen (davon drei in Tiefen zwischen 15 und 20 m) im Ausmaß von drei Pressluftstunden zu erbringen (im Freiwasser). |
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ÖWR Taucher ** Vorbedingungen: Leistungstauchschein-Anwärter müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und sollen zumindest 1 Jahr im Besitz des Tauchscheines ÖWR Taucher* sein. Der Nachweis über 16 Stunden Erste-Hilfe-Ausbildung darf nicht älter als drei Jahre sein. (Auch keines der Module der derzeitigen internen Modulausbildung in Erster Hilfe darf älter als drei Jahre sein). Sie haben vor der Prüfung eine Praxis von insgesamt mindestens 60 Tauchgängen (davon 40 nach Erwerb des ÖWR Tauchscheines *) nachzuweisen (bestätigte Logbucheintragungen). Im Jahr vor der Prüfungsabnahme der Gerätetauchdisziplinen sind Tauchgänge mit einer Unterwasserzeit von insgesamt 12 Stunden, die wenigstens zwei unter erschwerten Bedinungen (z.B. einen Nachtabstieg und einen Tauchgang in fließendem Gewässer) sowie mindestens drei durch Tauchlehrer geführte Abstiege in Tiefen zwischen 30 und 40 m beinhalten, zu absolvieren. |
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ÖWR Taucher *** Vorbedingungen: Assistentenanwärter dürfen nicht kürzer als ein Jahr im Besitz des Tauchscheines ÖWR Taucher ** sein. Sie müssen nach dieser Prüfung mindestens 40 Tauchgänge (bestätigte Logbucheintragungen) absolviert haben, wovon zumindest 20 eine Tiefe zwischen 30 und 40 m erreichten und die restlichen nicht weniger als 10 m tief waren; außerdem ist die Durchführung von zumindest drei 40-m-Abstiegen in den letzten sechs Monaten nachzuweisen. |
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ÖWR Tauchlehrer * Vorbedingungen: Anwärter auf den Lehrtauchschein 1. Stufe (Mindestalter: 21 Jahre) müssen mindestens sechs Monate als ÖWR-Tauchlehrassistent tätig gewesen sein und für diesen Zeitraum wenigstens 10 Freiwasser-Tauchstunden (davon mehr als die Hälfte zwischen 10 und 40 m, sowie drei Abstiege zwischen 40 und maximal 50 m Tiefe) im ÖWR-Ausbildungs- und Einsatzdienst nachweisen. Die gesamte Tauchpraxis muss mindestens 100 UW-Stunden und 150 Tauchgänge ausmachen (bestätigte Logbucheintragungen). |
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ÖWR Tauchlehrer ** Vorbedingungen: Anwärter auf den Lehrtauchschein 2. Stufe müssen mindestens sechs Monate als Tauchlehrer 1. Stufe tätig gewesen sein und für diesen Zeitraum wenigstens 10 Freiwasser-Tauchstunden (davon mehr als die Hälfte zwischen 10 und 40 m, sowie drei Abstiege zwischen 40 und maximal 50 m Tiefe) im ÖWR-Ausbildungs- und Einsatzdienst nachweisen. Die gesamte Tauchpraxis muss zumindest 150 UW-Stunden und 200 Tauchgänge ausmachen (bestätigte Logbucheintragungen). |
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ÖWR Tauchlehrer ***(Senior Tauchausbilder) Vorbedingungen: Die Mitglieder der ÖWR-Tauchkommission sind zu Tauchlehrern 3. Stufe ernannt und werden aus der Gruppe jener Tauchlehrer 2. Stufe ausgesucht, die zumindest in den vergangenen 3 Jahren aktiv im ÖWR-Einsatz- und Tauchausbildungsbetrieb mitgearbeitet haben und über umfangreiche einschlägige Fachkenntnisse verfügen. |